Länderkammer fordert Nachbesserungen:
Deutscher Bundesrat verlangt steuerliche Förderung von Dienstfahrrädern
Bisher gilt für die Dienstfahrzeug-Besteuerung die Ein-Prozent-Regelung. Wie berichtet soll für die Jahre 2019 bis 2021 nur noch ein Prozent des halbierten inländischen Bruttolistenpreises aufgeschlagen werden. Fahrradlobby-Verbände hatten diesen Vorstoß scharf kritisiert, weil Dienstfahrräder und -E-Bikes bei dieser steuerlichen Erleichterung außen vor waren.
Jetzt bekommen Dienstradler jedoch Unterstützung von der Länderkammer. Prinzipiell begrüßt der Bundesrat zwar den Vorschlag der Bundesregierung zur Förderung von Elektro-Dienstwägen. Jedoch verlangt die Länderkammer gleichzeitig, die geplanten Steuervorteile für Dienst-E-Bikes auch auf Pedelecs und Fahrräder auszuweiten. Dies würde die wirtschaftliche Attraktivität für ein betriebliches Mobilitätsmanagement sowohl auf Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite erhöhen, heißt es vom Bundesrat. Und weiter: Der Umstieg von Pkw auf Pedelec oder Fahrrad könne „insbesondere in den Ballungszentren zu einer Entlastung des Verkehrs und zu einer Verringerung der Abgas- und Feinstaubbelastung beitragen“, so die Begründung der Länderkammer.
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