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Wo sollen sie fahren dürfen?
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Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)

Bundesländer wollen alle E-Roller auf den Radweg verbannen

Das Kabinett hat im April bereits seinen Segen zur Elektrokleinsfahrzeuge-Verordnung gegeben, welche die rechtliche Einordnung von Fahrzeugen wie E-Tretrollern im Straßenverkehr regelt (velobiz.de berichtete) . Es fehlt noch die Zustimmung der Bundesländer – und die wollen noch an wichtigen Stellschrauben drehen.

Die Frage, die in den Medien und auch von den verschiedenen Lobbyverbänden kontrovers diskutiert wird, ist: Wo sollen E-Roller letztendlich legal fahren dürfen und mit welcher Geschwindigkeit? Im Kabinettsbeschluss ist eine Regelung vorgesehen, dass Fahrzeuge, die mit 12 km/h unterwegs sind auch auf Gehwegen zugelassen werden sollen. Genau hier liegt der Hase im Pfeffer – genauer gesagt, es wird befürchtet, dass dies eine durchaus konfliktträchtige Lösung darstellen könnte. Der Verkehrsausschuss des Bundesraters hat deswegen eine Empfehlung herausgegeben, alle E-Roller – also unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit – nur auf Radwegen zuzulassen. Eine Lösung, die wiederum den Fahrradlobbyisten vermutlich gar nicht gefallen wird. Letztendlich werden die drohenden Konflikte, nicht zuletzt auch wegen einer oftmals unzureichenden Fahrradinfrastruktur, von den Gehwegen auf die Radwege verfrachtet.

Die Blicke sind jetzt am 17. Mai nach Berlin gerichtet, wenn voraussichtlich das Plenum der Länderkammer über die Verordnung abstimmt. Gut möglich, dass dann die Bundesregierung Nachbesserungen bei der Verordnung durchführen muss, und die Einführung der eKFV sich nochmals weiter hinzieht.

2. Mai 2019 von Jürgen Wetzstein
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