Wegweisendes Gerichtsurteil
Doping: Trelock erwirkt Schadensersatz von ehemaligem Radsportprofi
Stefan Schumacher. Dem Urteil ging ein langer Rechtsstreit voraus.
Trelock unterhielt mit dem damaligen Radrennprofi Stefan Schumacher einen Sponsoringvertrag. Nach Bekanntwerden der Dopingvorwürfe gegen Schumacher machte das mittelständischen Unternehmen am Landgericht Stuttgart zivilrechtlich Schadenersatzansprüche geltend. Wie es von Trelock heißt, musste Stefan Schumacher in dem Prozess dem Gericht alle Dokumente und Unterlagen zu den einzelnen Proben und Sperren vorlegen. Aus diesen Unterlagen erhob das Landgericht Stuttgart Beweise gegen Schumachers Bestreiten der Dopingvorwürfe.
Demnach habe der ehemalige Radprofi das Dopingmittel CERA eingenommen, und die Werte der Proben ließen sich nicht auf eine körpereigene Produktion des Stoffes zurückführen. "Möglich wurde dieser Richterspruch durch ein medizinisches Gutachten, das die externe Zufuhr des Dopingmittels feststellte und die Durchführung der Dopingproben als einwandfrei befand", heißt es von Trelock. Das Landgericht Stuttgart stellte daraufhin fest, dass aus der Gesamtbetrachtung aller vorliegenden Umstände von der schuldhaften Einnahme des Dopingmittels CERA auszugehen und Schumacher gegenüber Trelock daher schadensersatzpflichtig sei.
Das Landgericht Stuttgart gab daraufhin den Ansprüchen auf Schadensersatz für vernichtetes Werbematerial und auf Rückzahlung anteiliger Jahresprämien statt.
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