Großhändler informiert Kunden
Droht dem Fahrradhandel eine Welle von Abmahnungen?
Wiener Bike Parts seinen Fachhandelskunden per Händlerschreiben zukommen lassen. Hintergrund ist die aktuelle Gesetzeslage beim Verkauf von Fahrradbeleuchtung.
Diese sieht nicht erst seit den jüngsten Änderungen der StVZO vor, dass nur Fahrradbeleuchtung verkauft werden darf, die auch vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen worden ist. Ein entsprechendes Zeichen auf dem Produkt dokumentiert dies. In der Praxis ist es aber immer noch so, dass viele Produkte, die als Fahrradbeleuchtung beworben und vertrieben werden, dieses Zeichen und damit die entsprechende Zulassung gar nicht besitzen. Bislang war das oftmals nur Insidern bewusst und Abmahnvereine, Rechtsanwälte und Wettbewerbszentrale hatten die Fahrradbranche diesbezüglich noch nicht auf dem Schirm. Dies hat sich jedoch aufgrund der ausführlichen Presse-Veröffentlichung im Rahmen der jüngsten Gesetzesänderung bezüglich der Zulassung von Batterie- und Akkubeleuchtungen offenbar geändert. Vermehrt käme es zurzeit zu Abmahnungen an den Fachhandel, heißt es jetzt von Wiener Bike Parts. Deshalb rät der Großhändler seine Partner, solche Fahrradbeleuchtungs-Produkte, die nicht der StVZO entsprechen, aus dem Sortiment zu nehmen und nicht mehr anzubieten. Zudem kündigt der Großhändler an, auch sein Sortiment unverzüglich zu bereinigen.
Im Gespräch mit velobiz.de wittern Fachhändler bereits Panikmache seitens des Lieferanten. Jedoch seien die Befürchtungen nicht aus der Luft gegriffen, wie Ulf-Christian Blume, Unternehmensberater in der Fahrradbranche und Jurist, gegenüber velobiz.de bestätigt. Allerdings sind Blume noch keine konkreten Fälle aus seinem Umfeld bekannt.
Wie groß die Gefahr für den einzelnen Händler tatsächlich ist, von einer Abmahnung betroffen zu werden, ist schwer einzuschätzen. In Online-Shops dürften nicht zugelassene Fahrradbeleuchtungsprodukte jedoch einfacher auffindbar sein, als bei stationären Händlern.
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