Öffentliche Anhörung zu den Plänen
E-Bike-Boom: Schweiz will Straßenverkehrsrecht ändern
So sollen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h künftig mit einer Schiebe- und Anfahrhilfe ausgerüstet werden können. Solche E-Bikes dürfen über eine Motorleistung von maximal 250 Watt verfügen und bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h ohne Pedalbetätigung fahren. Für Lenkerinnen und Lenker solcher E-Bikes wird das Tragen eines Velohelms aus Sicherheitsgründen empfohlen, es ist aber nicht obligatorisch.
E-Bikes mit einer Leistung bis 500 Watt sollen neu bis maximal 45 km/h über eine Tretunterstützung verfügen dürfen. Mit reiner Motorkraft - ohne Pedalbetätigung - dürfen diese Gefährte maximal 20 km/h schnell sein ("bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit"). Für Lenkerinnen und Lenker dieser E-Bikes soll das Tragen eines geprüften Fahrradhelms zur Pflicht werden. Diese E-Bikes gelten heute als "Motorfahrräder mit Erleichterungen" und werden mit einem Mofa-Kontrollschild in Verkehr gesetzt. Neu fallen sie in die Unterkategorie "Elektromotorfahrräder mit geringer Leistung", das Mofa-Kontrollschild bleibt.
Elektroräder, die noch mehr Leistung bringen, werden künftig den Mofas gleichgestellt. Die maximale Motorleistung wird auf 1000 Watt beschränkt, zudem dürfen die Modelle nur bis maximal 45 km/h eine Unterstützung liefern. Ohne Tretunterstützung wird die maximale Geschwindigkeit dieser E-Bikes auf 30 km/h beschränkt. Anstelle des Mofa-Helms kann in dieser Kategorie ein geprüfter Fahrradhelm getragen werden.
Die Unterlagen zur Anhörung mit sämtlichen vorgeschlagenen Änderungen sind unter folgenden Adresse abrufbar:
www.admin.ch/
www.astra.admin.ch
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