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Öffentliche Anhörung zu den Plänen

E-Bike-Boom: Schweiz will Straßenverkehrsrecht ändern

Die Schweizer Regierung will angesichts des E-Bike-Booms und der immer breiter werdenden Palette der angebotenen Produkte geltende Regeln der technischen Entwicklung anpassen und vereinfachen. Eine öffentliche Anhörung zu den vorgeschlagenen Änderungen des Straßenverkehrsrechts sind im Gange.

So sollen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h künftig mit einer Schiebe- und Anfahrhilfe ausgerüstet werden können. Solche E-Bikes dürfen über eine Motorleistung von maximal 250 Watt verfügen und bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h ohne Pedalbetätigung fahren. Für Lenkerinnen und Lenker solcher E-Bikes wird das Tragen eines Velohelms aus Sicherheitsgründen empfohlen, es ist aber nicht obligatorisch.

E-Bikes mit einer Leistung bis 500 Watt sollen neu bis maximal 45 km/h über eine Tretunterstützung verfügen dürfen. Mit reiner Motorkraft - ohne Pedalbetätigung - dürfen diese Gefährte maximal 20 km/h schnell sein ("bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit"). Für Lenkerinnen und Lenker dieser E-Bikes soll das Tragen eines geprüften Fahrradhelms zur Pflicht werden. Diese E-Bikes gelten heute als "Motorfahrräder mit Erleichterungen" und werden mit einem Mofa-Kontrollschild in Verkehr gesetzt. Neu fallen sie in die Unterkategorie "Elektromotorfahrräder mit geringer Leistung", das Mofa-Kontrollschild bleibt.

Elektroräder, die noch mehr Leistung bringen, werden künftig den Mofas gleichgestellt. Die maximale Motorleistung wird auf 1000 Watt beschränkt, zudem dürfen die Modelle nur bis maximal 45 km/h eine Unterstützung liefern. Ohne Tretunterstützung wird die maximale Geschwindigkeit dieser E-Bikes auf 30 km/h beschränkt. Anstelle des Mofa-Helms kann in dieser Kategorie ein geprüfter Fahrradhelm getragen werden.

Die Unterlagen zur Anhörung mit sämtlichen vorgeschlagenen Änderungen sind unter folgenden Adresse abrufbar:
www.admin.ch/
www.astra.admin.ch

24. Mai 2011 von Jürgen Wetzstein
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