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Ab 1. Januar 2025

E-Rechnung wird nächstes Jahr zur Pflicht

Die Einführung der elektronischen Rechnung steht schon bald vor der Tür. Wer sich noch nicht darauf vorbereitet hat, sollte sich zeitnah damit befassen.

Wie bereits berichtet ist die Einführung der elektronischen Rechnung schon seit längerem beschlossene Sache. Zum 1.1.2025 wird es aber Ernst damit: Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmen in der Lage sein, diese E-Rechnungen zumindest anzunehmen. Was bedeutet das konkret?

E-Rechnungen enthalten die gleichen Informationen, wie sie bisher auch in Papierform oder als PDF vorhanden sind. Der Unterschied ist, dass E-Rechnungen besser maschinenlesbar sind, also von jedweder EDV besser verarbeitet werden können.

Betroffen sind erst einmal nur die B2B-Rechnungen, die Rechnungsstellung an Endverbraucher ist nicht berührt. Wer Endverbrauchern E-Rechnungen schicken möchte, braucht deren Zustimmung. Zunächst aber müssen Betriebe sicherstellen, dass sie die technischen Voraussetzungen schaffen, um die entsprechenden E-Rechnungen im ersten Schritt annehmen können.

Wer eine Buchhaltungssoftware einsetzt, ist dabei auf Updates der jeweiligen Hersteller angewiesen. Auch Standardsoftware kann mitunter aufgerüstet werden: Für Excel gibt es Erweiterungen, die gekauft werden können, für Word und Adobes PDF-Verarbeiter Acrobat gibt es solche Lösungen noch nicht.

Übergangsfristen für mehrere Jahre

Es wird auch nach dem 1.1.2025 noch möglich sein, normale Rechnungen zu versenden, allerdings muss dann der Empfänger seine Zustimmung dafür geben. Ende 2026 erlischt aber auch diese Option. Danach muss der Rechnungsersteller weniger als 800.000 Euro Vorjahresumsatz aufweisen, um noch ein weiteres Jahr diese Möglichkeit zu haben. Auch Rechnungen im EDI-Format können bis dahin mit Zustimmung der Empfänger genutzt werden. Ab 2028 müssen dann alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen an inländische Geschäftspartner ausstellen.

Weiterführende und ausführliche Informationen zur E-Rechnung gibt es unter anderem beim Bund auf einer eigens dafür einrichteten Webseite .

Auch vom Bundesfinanzministerium gibt es ein ausführliches PDF , in dem die Einführung der E-Rechnung dargestellt wird.

14. Oktober 2024 von Daniel Hrkac
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