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Bei aktuellen Warenwirtschaftssystemen ist die Neuregelung berücksichtigt.
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Zum Jahreswechsel

Verschärfte Anforderungen bei elektronischen Registrierkassen treten in Kraft

Es ist schon fast ein Ritual, dass zu quasi jedem Jahreswechsel neue steuerliche Regelungen in Kraft treten. Zum 1. Januar 2017 trifft es Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen, also auch einen Großteil der Fahrradhändler, besonders hart. Sie müssen strengere Anforderungen beachten, insbesondere was die Speicherung von Unterlagen angeht.

Elektronische Registrierkassen müssen künftig in der Lage sein, die Vorgaben der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) zu erfüllen. Dazu gehört die elektronische Aufzeichnung aller Daten, die für eine Dauer von zehn Jahren jederzeit abrufbar und maschinell auswertbar sein. Die Daten müssen sicher vor Manipulationen sein, Änderungen also nachvollzogen werden können.

Das Bundesfinanzministerium hat diese Änderungen der Dokumentationsvorschriften bereits 2011 beschlossen, mit Ablauf dieses Jahres endet nun die Übergangsfrist. Hintergrund der Neuregelung ist, dass Steuermanipulationen, die bei Bargeschäften laut Ministerium häufig auftreten, erschwert werden. Eine Pflicht, elektronische Registrierkassen einzusetzen, besteht aber weiterhin ausdrücklich nicht.

Was bei den Registrierkassen genau zu beachten ist, hat der Verband des Deutschen Zweiradhandels e.V. (VDZ) in einem überarbeiteten Merkblatt zusammengefasst, das beim VDZ angefordert werden kann. Die Anbieter der gängigen Warenwirtschaftssysteme haben die Anforderungen in ihren jeweiligen Software-Lösungen berücksichtigt. Ausführliche Informationen über die GoBD sind online u.a. beim Bundesfinanzministerium , dem HDE und dem IT-Dienstleister DATEV verfügbar.

Weitere Anpassung geplant

Bereits auf den Weg gebracht ist eine weitere Verschärfung der Vorschriften, die nach jetzigem Stand 2020 in Kraft treten soll: Ab diesem Zeitpunkt müssen Kassen zusätzlich mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden. „Mit dem Gesetz gehen wir konsequent gegen Manipulationen der Umsätze und Steuerhinterziehung vor“, begründet Dr. Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium die Gesetzesinitiative. „Dafür setzen wir auf zertifizierte Sicherheitstechnologien bei elektronischen Registrierkassen und harte Kontrollen durch die Finanzämter. Zukünftig wird damit gezinkten Kassenaufzeichnungen ein Riegel vorgeschoben.“

21. November 2016 von Oliver Bönig
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