Mikromobilität im Mittelpunkt:
E-Scooter kämpfen noch um Anerkennung
So ist man in Berlin nach den ersten Wochen mit E-Scootern bereit für eine erste Zwischenbilanz. Die Stadt traf sich dazu mit den großen Verleihern zum Gespräch. Auf der Liste der zu klärenden Punkte stand die Sicherheit auf Gehwegen, die Vermeidung von massenhaft abgestellten Scootern, Fahrtrainings und die Ausweitung der Angebote auf die Außenbezirke. Als Ergebnis der Gespräche stehen nun vier Maßnahmen im Raum, die eine Verbesserung der aktuellen Situation bewirken sollen.
Die vielleicht größte Maßnahme ist das geplante Parkverbot von E-Scootern auf Gehwegen. Statt dessen sollen die Fahrzeuge am Straßenrand stehen, wo entsprechende Flächen schon bald ausgewiesen werden, etwa durch die Umgestaltung von PKW-Parkplätzen. Auch ist es der Stadt ein Anliegen, die Sharing-Angebote nicht nur im Stadtzentrum anzubieten. Erste Analysen haben ergeben, dass die E-Roller bislang nur wenig von Pendlern genutzt werden und stattdessen vornehmlich Touristen auf den Fahrzeugen unterwegs sind.
Pariser Vandalen
Dass E-Scooter auch in anderen Metropolen noch nicht so ganz angekommen sind, zeigt sich in Paris. Dort bietet das Start-Up Guppy eine Dienstleistung an, die das gut illustriert: Das Unternehmen fokussiert sich darauf, für die Verleihsysteme der Stadt die E-Scooter per magnetischer Angel aus der Seine zu fischen. Verärgerte Fußgänger verschaffen sich Luft und vor allem Raum, indem sie die Scooter in den Fluss werfen. Bei einer Sammelaktion im Juni wurden in drei Stunden 58 E-Scooter, 11 Fahrräder, 10 Absperrzäune und zwei Roller geangelt.
Steuerrecht hinkt leicht
Und auch die Finanzbehörden in Deutschland sind noch nicht auf E-Scooter eingestellt, wie die jüngste Entwicklung zeigt. Wer mit einem elektrisch angetriebenen PKW oder Fahrrad zur Arbeit fährt und dort sein Fahrzeug auflädt, muss dies nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Da die E-Mobilität gefördert werden soll, sieht das Finanzministerium von einer solchen Versteuerung ab. Doch diese Regelung gilt (noch) nicht für E-Scooter. Die entsprechenden Regelungen müssten erst noch mit den Finanzbehörden der Länder abgestimmt werden.
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