Erbschaftssteuerreform:
Einzelhandel fordert bessere Lösungen bei Verhandlungen
in der nächsten Woche eine unternehmenserhaltende Lösung bei der Erbschaftsteuer zu vereinbaren. Die Betriebe brauchen Klarheit für die Unternehmensnachfolge; weitere Unsicherheit über künftige Belastungen ist auch vor dem Hintergrund der Finanzkrise nicht vermittelbar.
Eine Senkung sowohl der geplanten Fortführungsfrist als auch der Lohnsummenfrist auf unter zehn Jahre würde vom Handel begrüßt, wenn es gleichzeitig einen Abschied von der vorgesehenen ‚Fallbeilregelung’ und dem starren Kapitalisierungszins gibt. Fest steht bislang nur, dass die zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten der neuen Regelungen verbleibende Reaktionszeit der betroffenen Unternehmen abnimmt, wenn der 1. Januar 2009 weiterhin als Zielmarke im Visier bleibt. Denn der Zeitplan sieht eine Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat am 7. November 2008 vor und ist aufgrund des Verhandlungsmarathons bereits Makulatur. Ein Vergleich der Rechtslagen vor und nach der Reform wird damit für die Betroffenen immer schwieriger.
Und es darf bezweifelt werden, dass die im Vergleich zum Vermögensteuerurteil vermeintlich weichere Formulierung des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuregelung tatsächlich über den 31.Dezember 2008 hinaus ein Zeitpolster schafft. Das Bundesverfassungsgericht wollte ausdrücklich Rechtsunsicherheit vermeiden. Den Politikern der Großen Koalition ist zu wünschen, dass Kraft und Vernunft sie zu einer Lösung führen, die Sicherheit schafft und damit Arbeitsplätze in Deutschland erhält. Und das möglichst bald.“
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