EU-Kommission schlägt vor:
Erleichterungen für grenzüberschreitenden Online-Handel
die Umsatzsteuer im Inland über einen sogenannten One-Stop-Shop abwickeln dürfen. Sie müssen sich dann nicht mehr wie bisher im Staat des Kunden umsatzsteuerlich registrieren und dort Steuererklärungen abgeben.
„Der One-Stop-Shop wäre eine wichtige Vereinfachung. Damit wäre eine große bürokratische Hürde für den internationalen Online-Handel ausgeräumt“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Eine Frage der Fairness für den grenzüberschreitenden E-Commerce ist der Vorschlag der EU-Kommission, die Einfuhrumsatzsteuerfreiheit von Kleinstlieferungen aus dem Nicht-EU-Ausland abzuschaffen und den One-Stop-Shop auch hierfür zu öffnen. „Die aktuelle Regelung bei der Einfuhrumsatzsteuer führt zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten der europäischen Händler“, so Genth weiter. Viele außereuropäische Anbieter nutzen die heute gültige Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei Lieferungen bis 22 Euro Warenwert illegal aus. Dafür wird beispielsweise der Warenwert in vielen Fällen betrügerisch niedriger angegeben.
Genth: „Die EU-Kommission hat mit diesen Vorschlägen die Chance, den grenzüberschreitenden Online-Handel zu entbürokratisieren und für international fairere Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.“
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