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Für Fahrradreparaturen ist in Deutschland kein ermäßigter Umsatzsteuersatz in Planung.
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Kleine Anfrage im Bundestag:

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Fahrradreparaturen in Planung?

In einer „Kleinen Anfrage“ hatte Stefan Gelbhaar von Bündnis90/Grünen im Deutschen Bundestag nachgehakt. Die Antwort wurde soeben veröffentlicht.

Die Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Fahrradreparaturen haben immer wieder auch die Lobbyverbände der Fahrradbranche gefordert. Ob es dazu entsprechende Planungen der Bundesregierung gäbe, wollte der Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar in einer „Kleinen Anfrage“ im Bundestag wissen. Konkret formulierte Gelbhaar: „Plant die Bundesregierung eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fahrradmobilität (z. B. Fahrradreparaturen oder Bike-Sharing-Systemen), und wenn nein, warum nicht?“
Der langen Frage folgte ein kurze Antwort: „Es ist nicht beabsichtigt, für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fahrradmobilität den ermäßigten Umsatzsteuersatz anzuwenden“, heißt es von der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski, was in der Bundes-Drucksache 19/21374 – Frage 10 veröffentlicht wurde. Dort wird dann ebenfalls erklärt, dass es prinzipiell diese Möglichkeit gäbe, jedoch der deutsche Gesetzgeber davon keinen Gebrauch gemacht hat. Den Grund dafür lieferte die Staatssekräterin in ihrer Antwort jedoch nicht.

6. August 2020 von Jürgen Wetzstein
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