Deutscher Einzelhandel protestiert:
EU-Länder fordern ein schärferes Gewährleistungsrecht
überzogen und würden zu völlig unausgewogenen Regelungen zu Lasten von Handel und Industrie führen“, sagte dazu heute in Berlin Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE). Die Financial Times Deutschland hatte berichtet, dass einige Staaten die Gewährleistungsfrist für langlebige Güter europaweit verdoppeln wollen.
„Die im Richtlinienentwurf vorgesehenen Gewährleistungsbestimmungen sind mehr als ausreichend“, sagte Genth. Der Entwurf ziele auf die Vollharmonisierung der grundlegenden Verbrauchervertragsregelungen ab und werde jetzt zwischen den Mitgliedstaaten beraten. Er sehe eine zweijährige Gewährleistungsfrist und die Beweislastumkehr nach einem halben Jahr vor. In Deutschland würden diese Bestimmungen seit 2001 gelten. „Die geltenden Gewährleistungsregelungen haben sich bewährt. Sie sorgen für einen fairen Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Daran sollte sich die EU orientieren“, sagte Genth.
Der Einzelhandel spreche sich weiterhin für eine Vollharmonisierung der Basisregelungen zu Verbraucherverträgen aus, so der HDE-Hauptgeschäftsführer. EU-weit gleiche Bestimmungen zu Gewährleistung, Widerruf und Rücktritt würden dem Einzelhandel die Möglichkeit geben, im gesamten EU-Raum zu denselben Bedingungen wie im eigenen Land tätig zu werden. „Um so wichtiger ist, dass die Regelungen für die Unternehmen praktikabel sind und sich nicht zu einer Belastung entwickeln“, so Genth.
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