HDE hält Vorschläge für überzogen
EU-Staaten: Wettbewerb um lange Gewährleistungsfristen
Verdoppelung der Fristen von einzelnen Ländern überlegt worden. Jetzt habe die amtierende Schwedische Ratspräsidentschaft die Diskussion mit neuen Vorschlägen angefacht. Danach soll es neben der zweijährigen Gewährlistungsfrist eine weitere Frist von zehn Jahren geben, wenn‚ das Produkt nicht seinen Zweck erfüllt’. Außerdem soll der Kunde selbst bei minimalen Mängeln, die leicht nachzubessern wären, innerhalb von 15 Tagen vom Kauf zurücktreten können.
„Die im Richtlinienentwurf der EU-Kommission vorgesehenen Gewährleistungsbestimmungen sind völlig ausreichend“, wandte sich Busacker gegen die Vorschläge. Der Entwurf wolle die Vollharmonisierung der grundlegenden Verbrauchervertragsregelungen in den europäischen Staaten. Er sehe eine zweijährige Gewährleistungsfrist vor. Außerdem sollen Händler bei Mängeln den gekauften Artikel reparieren oder ersetzen können.
„In Deutschland haben Händler und Verbraucher mit diesen Bestimmungen seit acht Jahren gute Erfahrungen gemacht“, sagte Busacker. „Sie sorgen für einen fairen Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Unternehmen.“ Daran sollte sich die EU orientieren.
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