Mehrkosten entstehen
EU-Wille: Lastschriftverfahren bei Online-Einkäufen steht vor dem Aus
Februar 2014 alle Lastschriften nach den neuen europaweiten SEPA-Regeln der Kreditwirtschaft abgewickelt werden. Diese sehen jedoch nach heutiger Auslegung verpflichtend vor, dass eine auf Papier unterschriebene Einzugsermächtigung vorliegt. Damit wäre das heute gut funktionierende System mit Lastschriften per Internetformular oder Telefon nicht mehr möglich“, so HDE-Experte Ulrich Binnebößel. Falle diese für den Händler kostenlose Zahlungsart weg, müssten die Shopbetreiber auf andere Zahlungsarten umsteigen und mit erheblichen Mehrkosten rechnen.
Allerdings gebe es eine Lösung, um zumindest Zeit für die Entwicklung einer Online-Alternative zu gewinnen. Binnebößel: „Im Begleitgesetz zur europäischen SEPA-Regelung könnte eine Ausnahmemöglichkeit der EU-Verordnung für sogenannte Nischenprodukte umgesetzt werden. Damit könnte eine Fristverlängerung bis zum ersten Februar 2016 festgelegt werden. Dann hätte die Kreditwirtschaft ausreichend Zeit, an einer modernen Alternative für die Online-Lastschriften zu arbeiten.“
Internet-Lastschriften haben sich beim Online-Shopping bewährt und sind eines der beliebtesten Zahlungsmittel bei den Verbrauchern. Das liegt vor allem daran, dass der Kunde nicht von sich aus daran denken muss, die Rechnung zu bezahlen. Und sicher ist das Verfahren auch: Denn der Kunde kann sich sein Geld im Bedarfsfall über eine Rücklastschrift zurückholen. „Für den Handel bedeutet diese Zahlungsart eine kostengünstige und schnelle Bezahlung der Ware. Außerdem ist die Lastschrift als System wichtig, um den funktionierenden Wettbewerb unter den verschiedenen Onlinezahlungssystemen sicherzustellen“, so Binnebößel.
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