Rad darf endgültig eingezogen werden
Fixie-Fahrer contra Polizei: Gericht schmettert Klage ab
dass die Polizei berechtigt ist, ein wiederholt im Straßenverkehr genutztes Fixie-Fahrrad nicht nur vorläufig sicherzustellen, sondern auch endgültig einzubehalten. Dies gelte jedenfalls dann, so im Urteil weiter, wenn der Besitzer durch sein Verhalten erkennen lasse, dass er im Falle der Rückgabe weiter mit Rad fahren wird.
Der komplette Sachverhalt des Gerichtsverfahrens und die Urteilsbegründung sind online zu lesen unter
www.justiz.nrw.de/
Bereits mehrfach hatten sich Gerichte mit der Zulässigkeit von Fixies im Straßenverkehr beschäftigt
(velobiz.de berichtete)
.
9. September 2011 von Jürgen Wetzstein
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