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Ein amerikanischer Hersteller nutzt den Markennamen Flyer für E-Bikes - dagegen geht der Schweizer E-Bike-Spezialist Flyer AG jetzt gerichtlich vor.
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Markenschutz

Flyer zieht US-Anbieter vor Gericht

In weiser Voraussicht hat E-Bike-Pionier Flyer den Markennamen auch in den Vereinigten Staaten schützen lassen. Weil ein Unternehmen aus Chicago nun E-Bikes unter der Marke Flyer verkauft, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.

Die Ursprünge des Schweizer E-Bike-Pioniers Flyer reichen bis in die Mitte der 90er Jahre zurück. Mit dem Ausbau des Exportgeschäfts wurde auch der Markenname Flyer in diversen Märkten eingetragen und geschützt. Dennoch hat der in Chicago ansässige Spielzeugfabrikant Radio Flyer Inc., Hersteller vom ikonischen Leiterwagen „Little Red Wagon“, nun E-Bikes unter dem geschützten Markennamen Flyer in den Vereinigten Staaten lanciert. Diese E-Bikes werden per D2C-Modell über einen Webshop verkauft, kosten allesamt weniger als 2000 USD und haben im Hinterrad einen bürstenlosen Nabenmotor ohne jegliche Herstellerangabe verbaut, verbunden mit einem in Europa so rechtlich nicht zulässigen Gasgriff am Lenker.

Auch die Einsteigerkomponenten von Shimano mit 7 Gängen, die mechanischen Tektro-Scheibenbremsen und die überbreiten Reifen spielen qualitativ deutlich eine Liga unter den Produkten der Flyer AG. Der Schweizer E-Bike-Pionier hatte sich mit Radio Flyer Inc. schon vor Jahren darauf geeinigt, wer für welches Produkt den Namen Flyer verwenden dürfe. Weil sich Radio Flyer nicht an diese Abmachung gehalten hat, klagt die Flyer AG nun vor dem kantonalen Handelsgericht in Bern. „Da leider eine Verwechslungsgefahr besteht und die Marke Flyer in den Vereinigten Staaten eingetragen und geschützt ist, mussten wir den rechtlichen Weg gehen“, erklärt dazu Marco Alessandri, Head of Marketing bei Flyer.

Bezeichnend ist, dass Radio Flyer mit dem Versuch abgeblitzt ist, die Marke Flyer beim US-Patentamt eintragen zu lassen - weil die Flyer AG genau dies schon getan hat. Als nächstes werden sich die Anwälte von Flyer AG und Radio Flyer Inc. am 30. Januar vor dem Handelsgericht in Bern treffen.

Sollte hier keine Einigung zwischen den Streitparteien erzielt werden, hat das Gericht eine Frist von einer Woche, um zu einem Entscheid zu gelangen und ein Urteil bekannt zu geben. Weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt, ist bis zum Urteilsspruch nicht mit weiteren Statements von Seiten der Flyer AG zu rechnen.

24. Januar 2024 von Laurens van Rooijen

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