HDE mahnt zur Eile:
Gesetz zur Bekämpfung von Abmahnmissbrauch schnell verabschieden
„Der Gesetzentwurf setzt an den richtigen Stellschrauben zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs an“.
Unseriösen Verbänden und Rechtsanwälten, die Abmahnungen primär aussprechen, um Einnahmen zu generieren und denen die Gewährleistung lauteren unternehmerischen Verhaltens eigentlich egal ist, müsse endlich die Geschäftsgrundlage entzogen werden. Der Gesetzentwurf verfolge daher die richtige Zielsetzung. Gleichzeitig sind die neun Wirtschaftsverbände aber der Auffassung, dass noch einige Nachjustierungen am Gesetzentwurf erforderlich sind. Genth weiter: „Es muss im Gesetz sichergestellt werden, dass Datenschutzverstöße in Zukunft nicht mehr abgemahnt werden können, weil hier bereits die Aufsichtsbehörden die Rechtsdurchsetzung gewährleisten.“
Neue Klagebefugnisse für Gewerkschaften seien nicht erforderlich und auch von der Bundesregierung nicht überzeugend begründet worden. Wettbewerbsvereine dürften nur dann Unternehmen abmahnen, wenn Sie auch tatsächlich eine erhebliche Zahl von Wettbewerbern vertreten. „Sonst wird der Kreis der Abmahnbefugten durch das Gesetz sogar noch erweitert und konterkariert dann die Zielsetzung des Gesetzgebers“, so Genth weiter.
Der Gesetzentwurf wird derzeit zwischen den Regierungsfraktionen beraten und könnte Anfang 2020 im Bundestag verabschiedet werden.
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