Gesetzentwurf beschlossen:
Missbrauch von Abmahnungen soll eingedämmt werden
Den Handlungsbedarf für diesen Gesetzesentwurf stellte das Justizministerium unter Ministerin Leutheusser-Schnarrenberg mit den Abmahnzahlen für 2011 dar. So wurden in diesem Jahr 218.000 urheberrechtliche Abmahnung und 330.000 wettbewerbsrechtliche Abmahungen zugestellt. Letztere betrafen vor allem kleinere Online-Händler wegen zumeist als geringfügig empfundenen Verstößen wie Fehlern in AGB, Widerrufsbelehrung oder dem Impressum.
Bereits Ende Januar wurde dieser Gesetzentwurf vorgelegt. Allerdings schaffte er es damals nicht in die Beschlussrunde des Bundeskabinetts, weil Kulturstaatsminister Neumann sich dagegen sträubte. Der Entwurf behindere auch die Durchsetzung seriöser Rechtsinteressen, weswegen Nachverhandlungen anstanden. Nun wurde der Entwurf doch noch ohne größere Änderungen beschlossen.
Der Gesetzentwurf bringt einige Veränderungen für Verbrauchern mit sich. So wird der Streitwert auf bei Urheberrechtsverletzungen auf 1000 EUR begrenzt, so dass in der Folge 155,30 EUR Anwaltskosten nach Regelgebühr ergeben. Auch das Inkasso-Wesen sowie Telefonwerbung wird vom Gesetzesentwurf erfasst.
Unseriöse wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollen erschwert werden
Für Händler besonders spannend ist die angedachte Abschaffung des sogenannten „fliegenden Gerichtsstandes“, der dazu führte, dass Abmahner bevorzugt jene Gerichte anriefen, die besonders dazu tendierten, die eigene Rechtsauffassung zu teilen. Dies soll nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Zudem werden auch im Wettbewerbsrecht die Abmahnungen begrenzt. Finanzielle Anreize werden verringert, um zu verhindern, dass Abmahnungen aus einem Interesse an einer Gebührenerzielung ausgesprochen werden.
Begrüßt wird der Beschluss von eBay und Paypal, die in der bisherigen Praxis einen existenzbedrohenden Risikofaktor für kleinere Händler sehen. Auch der Handelsverband Deutschland sieht gute Ansätze, bewertet aber die Informationspflichten für Inkassodienstleister kritisch. Es könnte passieren, dass mit den Neuregelungen der Kauf auf Rechnung unmöglich wird, weil diese Pflichten in der vorgesehenen Form nicht umsetzbar seien.
Ob die beschlossenen Punkte tatsächlich dem unseriösen Abmahnwesen einen Riegel vorschieben, wird in der Diskussion von Anwälten öfters bezweifelt. So habe es der Gesetzgeber versäumt, mit unklaren Rechtsbegriffen aufzuräumen und die Deckelung der Anwaltsgebühren verhindere nicht, dass nun in Zukunft statt dessen höhere Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
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