Verkaufsverbote im Online-Handel
Handelsverband Deutschland schaltet sich in Diskussion ein
„Übertreibungen“. „Ein generelles Verkaufsverbot der Hersteller für das Internet wäre rechtswidrig. Den Online-Handel als Ganzes auszugrenzen ist nicht zulässig“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.
Ein Verkaufsverbot gegen einzelne Händler könne allerdings dann zulässig und auch zu verstehen sein, wenn es um den Wert und den Auftritt der Marke gehe. So hätten Markenhersteller das Recht sowohl im Online-Handel als auch im stationären Geschäft darauf zu achten, dass ihre Produkte in einem entsprechend hochwertigen Umfeld angeboten werden. Sollte das im Einzelfall nicht gegeben sein, könnten die entsprechenden Händler vom Hersteller mit einem Verkaufsverbot belegt werden.
„Die Beurteilung des Umfelds beim Verkauf der Markenprodukte ist allerdings ein schmaler Grat. Händler dürfen hier nicht vorschnell vom Vertrieb der Marken ausgeschlossen werden“, so Tromp weiter. Ein vernünftiger Markenschutz sei auch für den Handel gut. Denn die Markenprodukte lebten zu einem großen Teil von ihrem Image und würden sich nur dann weiter gut verkaufen, wenn dieses keinen Schaden nehme.
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