„Schädlich und überflüssig“
Handelsverband Deutschland wettert gegen neues Teilzeitrecht
in das Gleichgewicht zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen eingreift und damit die Handelsunternehmen einseitig belastet. Der Gesetzentwurf ist außerdem überflüssig, weil Teilzeitangestellte schon heute arbeitsrechtlich in einer sehr starken Position sind“.
Der Kabinettsbeschluss sieht einerseits einen neuen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) vor und verstärkt andererseits für Teilzeitbeschäftigte die Möglichkeit auf Rückkehr in Vollzeit. Beide Rechtsansprüche sollen ab 1. Januar 2019 gelten und können vom Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt werden. Dabei gebe es schon heute eine Vielzahl an gesetzlichen Ansprüchen auf befristete Teilzeit wie beispielsweise Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit, heißt es vom HDE. Zudem sei der Arbeitgeber bereits nach heutigem Stand verpflichtet, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines freien Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen.
Zukünftig soll der Arbeitgeber nun beweisen müssen, warum er keinen entsprechenden freien Arbeitsplatz hat und den Wunsch des Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit nicht erfüllen kann. „Die im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses noch vorgenommenen Änderungen am Gesetzeswortlaut reichen nicht aus, um die unternehmerische Entscheidungsfreiheit sicherzustellen. Eine eigenverantwortliche Personalplanung der Unternehmer wird damit in der Praxis deutlich erschwert“, so Saktjohanser. Die Politik dürfe den Unternehmern nicht immer weiter mehr Bürokratie und neue Rechtsunsicherheiten auferlegen.
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