Kampf gegen Abmahnmissbrauch
Handelsverband: Gesetz nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung
„Das Gesetz sieht unter anderem vor, die Gerichts- und Verfahrenskosten zu senken. Das ist grundsätzlich ein guter Ansatz. Jedoch müssen die Gerichte die Anwendung der neuen, kostensenkenden Regelungen ausdrücklich begründen. Dieser hohe bürokratische Aufwand wird wohl viele Richter abschrecken.“
Außerdem kritisiert der HDE die Beibehaltung des sogenannten „Fliegenden Gerichtsstandes“. Demnach kann sich jeder Abmahner einen Gerichtsstand seiner Wahl aussuchen und so seine Erfolgschancen einseitig gegenüber dem Abgemahnten verbessern.
„Es ist höchste Zeit für harte gesetzliche Maßnahmen, die der am schnellen Geld interessierten Abmahnindustrie endlich den Garaus machen und den mittelständischen Handel schützen“, so Schröder weiter.
Der Deutsche Bundesrat wird das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken voraussichtlich am 20. September 2013 verabschieden.
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