Unternehmen an vielen Stellen überfordert
HDE fordert Präzisierung der Mindestlohnvorschriften
ob und welche vom Arbeitgeber gezahlten Zulagen und Zuschläge, Urlaubs- oder Weihnachtsgelder auf den Mindestlohn anrechenbar sind. Der Gesetzgeber habe hier zahlreiche Unklarheiten entstehen lassen und in der Gesetzesbegründung nur auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verwiesen. Die Urteile aber fielen sehr unterschiedlich aus und kämen je nach Sachlage und der bei der Prüfung hinzu zu ziehender tariflicher Regelungen zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen. „Der Zoll ist mit der effektiven Kontrolle des Mindestlohns schlicht überfordert. Selbst erfahrene Bundesarbeitsarbeitsgerichts-Richter brauchen mehrseitige Ausführungen darüber, ob und warum im konkreten Einzelfall eine Geldleistung des Arbeitgebers auf den Mindestlohn anrechenbar ist“, so Jöris weiter. Der Zoll könne allein schon die schiere Menge der unter-schiedlichen tariflichen Regelungen bei seiner Prüfung nicht überblicken.
Überfordert seien an vielen Stellen auch die Unternehmen. „Der Gesetzgeber sollte eindeutig klarstellen, dass alle für die Arbeitsleistung in Geld gezahlten Zulagen und Zuschläge sowie Sonderzahlungen auf den Mindestlohn angerechnet werden können“, so Jöris. Das würde nicht nur der Rechtssicherheit, sondern auch der Vereinfachung der Zoll-Mindestlohnkontrollen dienen. Die nur wenigen gesetzlichen notwendigen Ausnahmen wie beispielsweise der Nachtzuschlag könnten gesondert aufgelistet werden.
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