Mindestlohnbürokratie
HDE-Geschäftsführer Genth: „Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen“
dass sich fast alle Unternehmen rechtstreu verhalten“. Nach fast 25.000 Überprüfungen durch den Zoll konnten gerade einmal 146 Verstöße ermittelt werden – das entspricht einer Quote von 0,58 Prozent. Dabei ist laut HDE der rechtssichere Umgang mit dem Mindestlohn alles andere als einfach: „Viele Vorschriften des Mindestlohngesetzes sind nach wie vor unklar“, so Genth weiter. So sei es für Arbeitgeber beispielsweise nicht eindeutig erkennbar, welche Geldleistungen auf den Mindestlohnanspruch anrechenbar seien oder nicht.
Angesichts der aufwändigen Kontrollen und ihrer geringen Erfolgsquote fordert der HDE einen weitergehenden Bürokratieabbau im Bereich des Mindestlohns. Die von der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgeschlagene Absenkung von Schwellenwerten für Dokumentationspflichten für Branchen aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz reiche nicht aus. Genth: „Die Unternehmen brauchen deutliche Erleichterungen bei den Jahresarbeitszeitkonten und bei den Dokumentationspflichten für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.“ Außerdem seien dringend grundlegende gesetzliche Klarstellungen in Hinblick auf die Haftungsregelungen, die Praktikantenverhältnisse und die Anrechnungsmöglichkeiten notwendig.
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