Verfassungsbeschwerde angekündigt
HDE kritisiert Corona-Notbremse als „nicht zielgenau genug“
Die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes setzt ab einer Inzidenz von 100 auf die Schließung oder massive Einschränkungen für die meisten Nicht-Lebensmittelhändler, obwohl längst wissenschaftlich belegt ist, dass der Einkauf nur mit einem geringen Infektionsrisiko verbunden ist, bemängelt der HDE. Um eine erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie sicherzustellen, fordert der HDE deshalb, dass die Corona-Maßnahmen zielgenau dort ansetzen sollten, wo die Infektionsrisiken am höchsten sind. Positiv bewertet der HDE, dass nun zumindest bis zu einer Inzidenz von 150 der Einkauf mit negativem Test möglich bleibt und Click & Collect unabhängig von den Corona-Werten stattfinden kann.
„Die Corona-Notbremse geht in wesentlichen Bereichen am Ziel vorbei. Eine Schließung der Geschäfte bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter, damit bleibt es weiterhin bei Symbolpolitik“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Denn beim Einkaufen sei das Infektionsrisiko nachgewiesenermaßen lediglich niedrig, das bestätigen sowohl die TU Berlin als auch das Robert-Koch-Institut. Insgesamt bleibe die Bundesnotbremse damit zu pauschal. Die Politik müsse endlich zielgerichtet vorgehen und in den Bereichen ansetzen, in denen die Infektionsgefahr am höchsten ist. Genth: „Ansonsten kommen wir aus dem Lockdown nicht so bald heraus.“
Grundsätzlich positiv sieht der HDE einige Nachbesserungen am ursprünglichen Entwurf für die Novelle des Infektionsschutzgesetzes. „Es ist gut, dass unsere Argumente für ein späteres Ansetzen der Ausgangssperre sowie für die Ermöglichung des Einkaufens mit negativem Test sowie Click & Collect berücksichtigt wurden“, so Genth weiter. Die ursprünglich ab 21 Uhr vorgesehene Ausgangssperre soll nun erst eine Stunde später greifen, der HDE hatte vor verkürzten Öffnungszeiten und in der Folge erhöhtem Kundenaufkommen im vielerorts bis in die Nacht geöffneten Lebensmittelhandel gewarnt. Der Einkauf mit negativem Test ist nun bis zu einer Inzidenz von 150 möglich, Click & Collect bleibt unabhängig von der Inzidenz erlaubt. Beides hatte der HDE im Vorfeld der Abstimmung eingefordert.
Verfassungsbeschwerde
Das Gesamturteil zur Gesetzesergänzung fällt aber kritisch aus: „Insgesamt sind die Regelungen der Corona-Notbremse aus Sicht des Einzelhandels nicht verhältnismäßig und verletzen grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter. Die Maßnahmen treffen nur einzelne Branchen der Wirtschaft, ohne Rücksicht auf das tatsächliche Infektionsrisiko zu nehmen. Deshalb wird der HDE mit seinen Unternehmen die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde verfolgen“, so Genth.
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