Neue Vorschrift ab Juni 2016
HDE: Kunden mit Zahlungsauswahl nicht überfordern
Anwenderauswahl ein. „Die Behörden sollten die europäische Verordnung kundengerecht und praxisorientiert umsetzen“, so HDE-Experte Ulrich Binnebößel. Nach der mit der europäischen Verordnung zu Interbankenentgelten festgelegten Anwenderauswahl muss den Kunden bei Zahlungskarten mit zwei oder mehr Zahlungsanwendungen (Co-badging) die Gelegenheit gegeben werden, die bevorzugte Anwendung auszuwählen und dazu gegebenenfalls auch die Vorauswahl des Händlers zu überschreiben. Dies erfordert technische Anpassungen der Software an den Zahlungsterminals. Binnebößel: „Je nach Interpretation der Verordnung könnte das zu komplexen Situationen führen, die sowohl den Kunden überfordern als auch die Zahlungsabwicklung unnötig verzögern.“
Für eine praxisnahe Umsetzung setzt der HDE deshalb gemeinsam mit anderen beteiligten Verbänden auf einen Vorschlag, nach dem Kunden, die Wert auf eine Auswahl eines bestimmten Zahlungsmittels auf einer Karte legen, durch Drücken auf eine „Auswahl-Taste“ ihr bevorzugtes System wählen können. Diejenigen Kunden, die keine Präferenz haben und die Vorgabe des Händlers nutzen möchten, können ohne umständliches Lesen von Anzeigen auf den Displays schnell und einfach ohne weiteren Tastendruck bezahlen. Über das präferierte Verfahren kann sich der Kunde problemlos am Ladeneingang sowie an der Kasse über Hinweise informieren, die bereits heute die angebotenen Verfahren mittels Akzeptanz-Logos präsentieren. Für die Umsetzung der Vorschrift zur Anwenderauswahl in Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig.
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