Schmu bei Spediteurs-Rechnungen
HDE rät: Diesel-Zuschlag nicht einfach hinnehmen
auch nicht verpflichtet, diesen zu begleichen.“
Besonders ärgerlich sei, so Binnebößel, dass viele Spediteure den Zuschlag zwar eingeführt hatten, um die im vergangenen Jahr erheblich gestiegenen Dieselkosten abzufangen. Unternehmen hätten die Aufschläge damals oft kulant akzeptiert, um einen Beitrag zu gestiegenen Kosten des Transportgewerbes zu leisten. Obwohl nun aber der Benzin- und Dieselpreis wieder auf ein Normalmaß gesunken sei, ließen sie sich nun Zeit bei der Abschaffung des Zuschlags. Binnebößel: „Bei Dieselpreisen um einen Euro ist neben der fehlenden rechtlichen Grundlage für einen derartigen Zuschlag auch die wirtschaftliche Begründung nicht mehr gegeben. Wir fordern die Spediteure und Transportunternehmen daher auf, die Zuschläge nicht mehr auf die Rechnungen zu setzen. Sollte ein Spediteur auf diesen Preisbestandteil angewiesen sein, muss er in entsprechende Vertragsverhandlungen mit dem Verlader eintreten.“
Binnebößel stellte fest, dass es sich bei den Treibstoffkosten um keinen durchlaufenden Posten wie die Mehrwertsteuer handelt, der einfach weitergereicht werden könne. Vielmehr seien diese Kosten in die Kalkulationen der Transporteure aufzunehmen, wie alle anderen Kosten auch. „Schließlich werden auch keine Zuschläge für Investitionskosten oder Lebenshaltungskosten des Unternehmensinhabers durchgereicht", so der HDE-Experte.
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