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Fairer Wettbewerb als Ziel

HDE unterstützt Aktionsplan E-Commerce der Bundesregierung

Den kürzlich on der Bundesregierung veröffentlichten Aktionsplan E-Commerce sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) als wichtigen Beitrag für einen fairen Wettbewerb mit Plattformen und Handelsunternehmen aus Drittstaaten. Wie es zu der Einschätzung kommt und wo noch Kritikpunkte gesetzt werden.

Nachdem der HDE bereits den im vergangenen Sommer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erstellten ersten Entwurf des Aktionsplans E-Commerce positiv bewertet hatte, sind nun auch zentrale Forderungen des Verbandes aufgegriffen worden. Offen bleibe allerdings, wie die europäische und nationale Gesetzgebung letztlich gegenüber Drittstaatenhändlern durchgesetzt werden kann und welche Konsequenzen ihnen drohen, so der HDE. Kritisch sieht der HDE zudem, dass der Aktionsplan die Schaffung unnötiger neuer Bürokratie auch für deutsche Handelsunternehmen vorsieht.

„Der Aktionsplan E-Commerce ist ein starkes Signal an Plattformen und Handelsunternehmen aus Drittstaaten. Unsere Botschaft ist angekommen, die ständigen Regelbrüche von Temu und Shein müssen ein Ende haben“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Der HDE finde sich mit vielen seiner Forderungen im Aktionsplan wieder, etwa in der Ankündigung der schnellstmöglichen Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro, der konsequenten Umsetzung des Digital Services Act (DSA) und der vorgeschlagenen Initiative zur Stärkung der Marktüberwachung auf europäischer, Bundes- und Länderebene. „Auf die Kampfansage müssen jetzt aber auch Taten folgen. Zwar sind die Forderungen des HDE zu großen Teilen eingeflossen, doch die wichtigste Frage bleibt unbeantwortet: Was genau haben die Unternehmen zu befürchten, die den fairen Wettbewerb in Europa mit Füßen treten?“, betont von Preen.

„In der EU dürfen Produkte nur dann verkehrsfähig sein, wenn der Verkäufer auch einen gesetzlichen Vertreter in der EU benannt hat“, so von Preen weiter. Der verantwortliche gesetzliche Vertreter müsse hierfür als physische, in der EU ansässige Person Ansprechpartner sein und über die notwendige Solvenz verfügen. Es müsse sichergestellt werden, dass an ihn Zustellungen in Gerichtsverfahren, entsprechende Verfahren einleitende Abmahnungen, gerichtliche Entscheidungen und sonstige Schriftstücke zugestellt werden sowie Zustellungen im Vollstreckungs- und Vollziehungsverfahren erfolgen können. Ist dies nicht der Fall, dürfen Pakete dieser Verkäufer nicht mehr an den Endkonsumenten zugestellt werden.

Inakzeptabel ist aus Sicht des HDE, dass durch die Ressortabstimmung zahlreiche Punkte aus anderen Ministerien in den Aktionsplan aufgenommen wurden, die für alle Handelsunternehmen neue Regulierung und Bürokratie schaffen. „Dieses Draufsatteln bereits sattsam diskutierter Regulierungsphantasien geht völlig am bestehenden Problem mit den Drittstaatenhändlern und -plattformen vorbei und wird die Wettbewerbsfähigkeit der im Binnenmarkt ansässigen und rechtskonform agierenden Unternehmen negativ beeinträchtigen. Das widerspricht nicht nur allen Lippenbekenntnissen zum Bürokratieabbau, sondern stärkt am Ende noch die unlauter agierende Konkurrenz aus den Drittstaaten“, so von Preen. Die Bundesregierung sei gut beraten, sich möglichst zügig wieder von diesen Plänen zu verabschieden.

31. Januar 2025 von Jürgen Wetzstein

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