Zahlungsverkehr
HDE: Urteil im Mastercard-Fall hat Signalwirkung für Deutschland
mit der sie die von Mastercard angewandten multilateralen Interbankenentgelte verboten hat, bestätigt.
„Das sind gute Nachrichten für die Verbraucher und den freien Wettbewerb im Bereich der Kartenzahlung. Das Gericht hat zu Recht festgestellt, dass die Gebühren der Banken für das Funktionieren des Zahlungssystems unnötig sind“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Interbankenentgelte sind Gebühren, die die Banken bei Kartenzahlungen erheben.
Genth: „Das Urteil hat Signalwirkung für die Situation in Deutschland. Die Kartellbehörde sollte nun zügig handeln.“ Der HDE hatte gemeinsam mit anderen Verbänden bereits Ende 2005 beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die Interbankenentgelte eingereicht.
Der Einzelhandel zahlt jährlich über 500 Millionen Euro an Gebühren für Kreditkartengeschäfte. Über 80 Prozent davon entfallen auf die Interbankenentgelte. Die Höhe der Gebühren ist bislang nicht verhandelbar. „Bislang werden nur knapp fünf Prozent des Umsatzes im Einzelhandel über Kreditkarten abgewickelt – eine Ursache dafür sind sicherlich die hohen Kosten des Systems“, so Genth. Gebühren von über drei Prozent des Umsatzes seien keine Seltenheit und müssten vom Handel an alle Kunden weitergegeben werden. Damit zahle auch der Barzahler für die Nutzung der Kreditkarte an den Kassen mit. Änderungen lägen also im Interesse aller Verbraucher.
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