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ADFC sagt Unterstützung zu

Helmurteil: Betroffene Radfahrerin will Revision beim BGH einlegen

Das Urteil des OLG Schleswig-Holstein, in dem eine Radfahrerin bei einem Zusammenstoß mit einem Auto eine Mitschuld zugesprochen wurde, weil sie keinen Helm trug, hat bundesweit für Aufsehen und Diskussionen gesorgt (velobiz.de berichtete) . Jetzt wird sich wohl der Bundesgerichtshof der Sache annehmen, wie

der ADFC auf seiner Website meldet. Dem Bericht zu Folge, ist die betroffene Radfahrerin mittlerweile Mitglied des ADFC geworden und strebe eine Revision an. Diese ist laut Urteilsverkündung auch zugelassen.
Der ADFC kündigt derweil an, die Radfahrerin „nach Kräften“ zu unterstützen.

Der ADFC kritisiert das Urteil als nicht sachgerecht. „Es ist das erste Mal, dass eines der 24 Oberlandesgerichte in Deutschland im Alltagradverkehr ein solches Mitverschulden eines Radfahrers ohne Helm annimmt", so Roland Huhn, Rechtsexperte des ADFC. So hatte sich beispielsweise das OLG Düsseldorf mit Fahrradunfällen eines Kindes, eines Rennradfahrers und eines Alltagsradfahrers beschäftigt. Es kam nur für den Rennradfahrer zu einem Mitverschulden wegen des nicht getragenen Fahrradhelms. Für Kinder und Erwachsene im Alltag konnte es keine allgemeine Überzeugung feststellen, dass ein Fahrradhelm notwendig sei.

19. Juni 2013 von Jürgen Wetzstein

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