Berliner Versicherer in Nöten
Insolvenz von Element Insurance trifft auch Fahrradversicherungen
Die Meldung sorgt in der Versicherungswirtschaft für Wellen. Der Berliner Versicherer Element ist in eine finanzielle Schieflage geraten und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) hat über das Vermögen des Unternehmens einen Insolvenzantrag gestellt. Als Grund für die Überschuldung nennt der als vorläufige Insolvenzverwalter bestellte Fachanwalt Friedemann Schade in einer Pressemitteilung die Kündigung des wichtigsten Rückversicherers.
Berichte aus der Wirtschaftspresse zufolge, sind rund 400.000 Kundinnen und Kunden von der Insolvenz betroffen. Darunter sind auch Betroffene, die eine Fahrradversicherung abgeschlossen haben, die von Element Insurance versichert worden ist. Neben Fahrradversicherungen tritt Element als Risikoträger beispielsweise bei Wohngebäudeversicherungen, Handyversicherungen und Unfallversicherungen auf.
Die Besonderheit dabei ist, dass Betroffene oftmals gar nicht wissen, dass Element ihr Versicherer ist. Der Grund: sie haben die Versicherungen bei einem Unternehmen abgeschlossen, das den vollständig digitalen Versicherer Element als Kooperationspartner an Bord hat. Im Bereich Fahrradversicherungen werden hier Asspario Versicherungsdienst GmbH mit den Tarifen „AllRisk fair select“ und „AllRisk best select“, Die Bayerische mit den Tarifen „Bike Protect Komfort“ und „Bike Protect Prestige“ sowie der Digitalversicherer hepster genannt.
Letzterer informiert aktuell auf seiner Website hepster.com und versichert dabei, dass die Insolvenz von Ensurance keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz habe. „Der Versicherungsschutz ist weiterhin gewährleistet, auftretende Schäden werden von uns bearbeitet und Entschädigungen ausgezahlt“, heißt es in einer Mitteilung.
Bafin informiert
Ein Blick in die Unterlagen lohnt in jedem Fall, um festzustellen, ob eine Verbindung zur Element Versicherung besteht. Denn: Betroffene Versicherungskunden haben jetzt durchaus ein Problem. Die Verträge laufen zunächst weiter. In Einzelfällen und je nach Vertragsausgestaltung kann ein tägliches Kündigungsrecht vereinbart worden sein. Ansonsten ergeben sich aus der Insolvenz keine Sonderkündigungsrechte. Besonders kritisch wird es, wenn ein Schadensfall auftritt. Diese sollten auf alle Fälle weiter an die Versicherung gemeldet werden. Ob diese dann jedoch reguliert werden, sei derzeit völlig unklar, heißt es von der Bafin. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt online umfangreiche Informationen zum aktuellen Insolvenzfall. Sie hat einen eigenen FAQ-Bereich zum vorläufigen Insolvenzverfahren eingerichtet, in dem versucht wird, auf alle anfallenden Anfragen eine fundierte Antwort zu liefern.
Fahrradhändler, die von der Element-Insolvenz betroffene Fahrradversicherungen an Kundinnen und Kunden vermittelt haben, sind auf alle Fälle gefordert. Sie sollten auf Kundenanfragen diesbezüglich vorbereitet sein und ggfs. auch Alternativen bereithalten können.
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