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JobRadler können Inspektionen hinzubuchen.
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Volldigitalisiert ins Winterhalbjahr

JobRad vereinfacht Prozesse bei der Inspektionsabwicklung

Jobradler, die zu ihrem Fahrrad oder E-Bike die JobRad-Inspektion hinzugebucht haben, können diese wieder im Winterhalbjahr in Anspruch nehmen. Bislang war dafür ein Inspektionscoupon notwendig. Mit der Einführung eines digitalen Prozesses entfällt dieser jedoch.

Durch die Angabe seines Namens und seiner Postleitzahl identifiziert sich der JobRad-Nutzer im Fachgeschäft. Der Händler gleicht diese Daten im JobRad-Fachhändlerportal ab und setzt so den Serviceprozess unkompliziert in Gang. Nach der Inspektion erhält der Jobradler über das System per E-Mail einen Abholcode. Abwicklung und Abrechnung der Inspektion erledigen Fachhändler ebenfalls papierlos über das Portal im Menü „Service“. Voraussetzung für die Durchführung ist die Nutzung des JobRad-Fachhändlerportals (Kooperationsvertrag 4.0 und höher).

Unverändert bleiben hingegen der Aktionszeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. März sowie die Höhe der Inspektionspauschale für den Händlern von 70 EUR. Alle Arbeiten, die über den Leistungsumfang der JobRad-Inspektion hinausgehen, stellt der Händler dem Jobradler separat in Rechnung.

1. Oktober 2018 von Jürgen Wetzstein

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