3 Minuten Lesedauer
Helm tragen kann durchaus schick sein - es besteht jedoch weiterhin keine Pflicht
i

BGH-Entscheidung zu Unfallschaden

Keine Mitschuld beim Radfahren ohne Helm

In der mit Spannung erwarteten Frage zur möglichen Teilschuld beim Nichtragen eines Fahrradhelms hat der BGH eine wichtige Grundsatzentscheidung getroffen. Bemerkenswert ist die Begründung der Richter,

die sich mit klaren Worten gegen die im Mai letzten Jahres vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vertretene Auffassung wendete, „dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird, soweit er sich in den öffentlichen Straßenverkehr mit dem dargestellten besonderen Verletzungsrisiko begibt.“ (Aktenzeichen: 7 U 11/12)

BGH-Urteil vom 17. Juni gibt Klägerin recht

In seinem Urteil hob der zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs das zuvor gefällte Berufungsurteil aus Schleswig-Holstein jetzt auf und gab der mit Hilfe des ADFC klagenden Radfahrerin (velobiz.de berichtete) in vollem Umfang statt. Laut Pressemitteilung des BGH führt das Nichttragen eines Fahrradhelms entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens. Einerseits aufgrund der Rechtslage, die das Tragen eines Helms nicht vorschreibt und zum anderen aufgrund des „allgemeinen Verkehrsbewusstseins“, das die Richter deutlich anders sahen, als ihre Kollegen. Eine Teilschuld wäre demnach nur anzunehmen, wenn das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre. „Ein solches Verkehrsbewusstsein“, so das Gericht, „hat es jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin noch nicht gegeben.“

Paradox: steigende Helmquote könnte zu Neubewertung führen

Interessant ist vor allem das „noch nicht“ in der Begründung des Gerichts, verbunden mit dem Hinweis, dass „nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2011 innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer“ einen Schutzhelm tragen. Damit ergibt sich, dass eine steigende Helmquote zu gegebener Zeit eine Neubewertung der Sachlage führen kann und bei einer Umkehrung des Verhältnisses vermutlich sogar führen muss. Verständige Menschen, so das paradoxe Fazit, sind damit also die, die sich in der Mehrheit befinden.

Folgen einer Helmpflicht wären kaum absehbar

Während Befürworter einer Helmpflicht immer wieder den gesunden Menschenverstand, Vorbildfunktion, potenziell vermeidbare Hirnverletzungen und Verkehrstote ins Feld führen und Nicht-Helmträgern, bzw. Nicht-Helmbefürwortern Bequemlichkeit oder Unverantwortlichkeit unterstellen, ist die Lage tatsächlich deutlich komplexer. Kritisch betrachtet ist der gesamtgesellschaftliche Nutzen einer Helmpflicht ebenso schwierig einzuordnen, wie der konkrete gesundheitliche Vorteil oder die Steigerung der Überlebenswahrscheinlichkeit im Falle eines schweren Unfalls, wie Studien zeigen. Im Gegenteil legen Untersuchungen und weitere Überlegungen sogar die Vermutung nahe, dass die Einführung einer Helmpflicht kaum überschaubare Auswirkungen haben könnte. Zum Beispiel im Hinblick auf den Anteil des Fahrrads am Modal Split, den boomenden Bike-Sharing-Systemen und der Idee des multimodalen Verkehrs, einem zentralen Ansatz für eine neue Mobilität.

Sicherheit ja - aber nicht nur durch Helm

Wie kritische Kommentare aus den Medien nahelegen, ist die ständige Debatte um die Einführung einer Helmpflicht geeignet am Thema vorbeizuführen und den Blick auf tatsächliche wesentliche Probleme zu verstellen. Wie der ADFC richtig anmerkt, gehört Radfahren nicht zu den Risikosportarten. Jedenfalls nicht beim Alltagsgebrauch. Und dort, wo es doch so ist, sollten sich Handlungsträger aus Politik und Verwaltung daran machen, für Verbesserungen zu sorgen. Damit kämen sie den im Fahrradmonitor 2013 geäußerten Wünschen der Deutschen entgegen. Mehr zum Thema auch im aktuellen velobiz.de Magazin.

17. Juni 2014 von Reiner Kolberg
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login