E-Scooter im Straßenverkehr
Kfz-Versicherer legen erste Schadensbilanz vor
E-Scooter dürfen im Straßenverkehr nur versichert und mit einem entsprechenden Kennzeichen betrieben werden. Der nächste, verpflichtende Kennzeichenwechsel steht am 1. März bevor velobiz.de berichtete .
Dass diese Fahrzeuge überhaupt über einen Versicherungsschutz verfügen müssen, hat offenbar seine Berechtigung. Dies untermauern jedenfalls die Kfz-Haftpflichtversicherer, die kürzlich eine Schadensbilanz für das Jahr 2020 vorgelegt haben. "2020 wurden mit rund 180.000 versicherten Fahrzeugen 1.150 Unfälle verursacht, bei denen Dritte zu Schaden kamen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. „Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten für jeden dieser Unfälle im Schnitt rund 3.850 Euro.“ E-Scooter weisen nach dieser Auswertung eine ähnliche Schadenbilanz auf wie Mofas und Mopeds (siehe Grafik). „Die hohen Entschädigungen zeigen, wie gut und richtig die Entscheidung des Gesetzgebers war, eine Versicherungspflicht für E-Scooter einzuführen“, erklärte Asmussen.
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