Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO)
Kumpan-E-Roller ein schützenswertes Geschmacksmuster?
Vorausgegangen war ein Antrag auf Nichtigkeit des Geschmacksmusters von Kumpan-Wettbewerbers Piaggio. Das Unternehmen vertrat die Ansicht, dass der Kuman-Roller nicht neu sei und keinerlei Eigenart hätten. Auf der Mailänder Zweiradmesse EICMA im Jahr 2018 hatte Kumpan die Roller deswegen von der Messe entfernt.
Zwei Jahre dauerten Prüfung und Beweisführung. Jetzt gibt es eine Ergebnis: Das Geschmacksmuster des Modells 1954 Ri darf bestehen bleiben. Das Amt beruft sich unter anderem darauf, dass die Gestaltungsfreiheit bei dem Entwurf eines Motorrollers insgesamt beschränkt sei, da diese eben zwei Räder aufweisen müssten, eine Sitzbank, Lenker, Schutzschild, Abdeckung des Motors. Das Model 1954 Ri verfüge jedoch über genügend Merkmale, die ihn von anderen unterscheiden. Piaggio hat acht Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.
Bei Kumpan hat man die Einschätzung des Amtes mit Erleichterung aufgenommen. Phlipp Tykesson, Geschäftsführer von Kumpan-Anbieter e-bility GmbH, erklärt: „Für ein junges Unternehmen wie uns war dies eine große Belastung. Uns war immer klar, dass unsere Kumpane viele Alleinstellungsmerkmale aufweisen und sind nun überglücklich, dass das Amt für Geistiges Eigentum der EU dies bestätigt hat. Das klassische Design unserer Roller wird auch in Zukunft ein wesentlicher Bestandteil unserer Marke bleiben –schließlich ist es das Zusammenspiel von neuer, emissionsfreier Technik und klassischem Design, welches uns ausmacht und unsere Kunden begeistert. Wir schätzen die Produkte unserer Wettbewerber, so auch von Piaggio, und freuen uns daher in Zukunft auf einen belebten, fairen Wettbewerb.“
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