Für ausgewählte Gruppe
Land Niedersachsen ebnet Weg für Dienstfahrräder
Die Landesregierung hat kürzlich eine Formulierungshilfe für den Niedersächsischen Landtag zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes beschlossen. Dadurch können Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter künftig an den auf einer Entgeltumwandlung basierenden Fahrradleasingmodellen teilnehmen. Das war bislang nicht möglich.
Finanzminister Gerald Heere erklärt: „Das Fahrrad spielt für immer mehr Menschen eine große Rolle für ihre alltägliche Mobilität. Das hat nicht nur gesundheitliche, sondern auch verkehrs- und umweltpolitische Vorteile. Deshalb ist es nur zeitgemäß, dass das Land Niedersachsen als moderner Arbeitgeber die Nutzung des Fahrrads durch seine Beschäftigten unterstützt.“
Allerdings gilt diese Option noch nicht für die Tarifbeschäftigten des Landes, da es aktuell keine tarifvertragliche Regelung zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings gibt. Das Land Niedersachsen will sich als Mitglied des Arbeitgeberverbandes Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für eine tarifvertragliche Lösung einsetzen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Leasingpartner Bikeleasing-Service wertet diese Entscheidung so: „Der Bikeleasing-Service ist sich sicher, dass diese Maßnahme in Niedersachsen erfolgreich umgesetzt wird und als Vorbild für weitere Bundesländer und Institutionen dient, die sich für eine grünere Zukunft einsetzen.“
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