Arbeitsschutzgesetz als Hürde
Lastenpedelecs: Experten prüfen Gesundheitsgefahr bei gewerblicher Nutzung
Hintergrund: „Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu beurteilen und mithilfe der von den Herstellern angegebenen Vibrationsemissionsdaten entsprechende Einsatzzeiten und -bedingungen festzulegen“, heißt es vom Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, das jetzt ein Projekt initiiert hat, das für Klarheit sorgen soll. Insbesondere sei zu erforschen, ob von Vibrationen, die Fahrerinnen und Fahrer von Lastenpedelecs im gewerblichen Einsatz eventuell ausgesetzt sind, eine Gesundheitsgefährdung ausgeht. Dies soll ausgeschlossen werden, jedoch seien derzeit keine speziell auf Pedelecs anwendbaren Messvorschriften zur Ermittlung von Hand-, Arm- und Ganzkörperschwingungen vorhanden.
Velotech.de im Projekt-Team
Das soll jetzt geändert werden und ein entsprechendes Messverfahren entwickelt und erprobt werden. Beteiligt sind neben dem Landesinstitut für Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf) die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekomunikation (Hamburg), die Firma PAConsult GmbH (Hamburg), die Technische Universität Hamburg-Harburg (Hamburg) und die Firma velotech.de GmbH (Schweinfurt).
Weitere Informationen zum Projekt gibt es unter www.lia.nrw.de/wir-ueber-uns/projekte-kooperationen-netzwerke/index.html
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