Neu strukturiert
Lease a Bike erweitert Rundum-Schutz-Pakete
Die bisherigen Pakete Basis, Standard und Premium werden durch die optimierten Rundum-Schutz-Pakete Basis, Premium und All-inclusive abgelöst. Infolgedessen hat Lease a Bike die Zuschüsse für Verschleißreparaturen erhöht: Lease a Bike übernimmt notwendige Reparaturen aufgrund von Abnutzungen im Rahmen des All-inclusive-Paketes ohne Budgetgrenze, im Paket Basis bis 75 Euro und im Paket Premium bis 200 Euro jährlich. Der Dienstradleasinganbieter ergänzte zudem viele weitere Absicherungsmaßnahmen in den Paketen. Von den neuen Leistungen profitieren alle Angestellten, die ab September 2022 einen neuen Dienstradleasingvertrag abschließen. Bereits abgeschlossene Verträge und Rundum-Schutz-Pakete bleiben bestehen.
Die Liste an möglichen unvorhersehbar eingetretenen Beschädigungen und Zerstörungen an geleastem Objekt und Zubehör ist lang. Darunter fallen Diebstahl, Vorsatz Dritter, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, Naturkatastrophen usw. Solche Ereignisse kann die Lease a Bike-Kundschaft durch die Rundum-Schutz-Pakete abdecken lassen. Dabei besteht für die Dienstradfahrenden keine Selbstbeteiligung und auch keine Grenze bei Bagatellschäden.
Auch die Leistungen der Mobilitätsgarantie wurden verbessert: Neben einer 24-Stunden-Service-Hotline werden den Dienstradnutzenden auch eine Pannenhilfe vor Ort inklusive Fahrrad-Abschleppdienst, die Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall sowie ein Ersatzfahrrad bei einer Panne geboten. Zudem werden ein Notfall-Bargeld bei Fahrradtouren im Ausland sowie Fahrradwerkstätten in der Nähe durch ein flächendeckendes, qualifiziertes Dienstleistungsnetzwerk vermittelt
Störfallmanagement
Das Störfallmanagement wurde durch Lease a Bike ebenfalls in den Rundum-Schutz-Paketen erweitert: Der Ratenausfallschutz greift, wenn Angestellte aus der Lohnfortzahlung – etwa durch Inanspruchnahme des Krankengeldes oder der Elternzeit – fallen. Lease a Bike übernimmt in solchen Fällen die Leasingraten für maximal zwölf Monate. Bei einem internen Wechsel des Dienstradnutzenden sorgt der Leasinganbieter für eine Namensumschreibung und unterstützt bei der Abwicklung einer vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages durch das Unternehmen. Bei einem Unternehmenswechsel eines Angestellten kann der Leasingvertrag auch auf das neue Unternehmen überschrieben werden, vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung. Die Räder können ab dem 7. Monat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kostenneutral zurückgegeben werden.
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