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E-Bike-Montage

LEVA kritisiert EU-weites Zollchaos

Entgegen Aussagen der Europäischen Kommission müssen einige E-Bike-Montagebetriebe in der EU Antidumpingzölle auf E-Bike-Komponenten zahlen. Als besonders problematisch wertet der Leichtfahrzeugverband, dass Betriebe, die nur E-Bikes montieren, in der Praxis Nachteile gegenüber solchen haben, die auch unmotorisierte Fahrräder zusammenbauen.

Zollbehörden in ganz Europa würden die E-Bike-Montage mit Zöllen, Geldstrafen, Bürgschaften und drohenden Strafverfahren behindern, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Dabei sollten die Antidumpingzölle auch die Teile von E-Bikes eigentlich nicht betreffen. Das bestätigte auch der Generaldirektor der Generaldirektion Handel Anfang des Jahres in einem Schreiben an LEVA. „(…) Da die Fahrradteile für die Montage von Elektrofahrrädern rechtlich nicht unter die erweiterten Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen fallen, bleiben die Montagevorgänge von Elektrofahrrädern außerhalb des Anwendungsbereichs der Befreiungsverordnung (die logischerweise nur Maßnahmen befreien kann, die überhaupt unter die Antidumping-/Ausgleichsmaßnahmen fallen)".

Ungleiche Behandlung

In der Verordnung 2020/1296 hat die Europäische Kommission bestätigt, dass Unternehmen, die sowohl unmotorisierte als auch elektrische Fahrräder montieren, ihre bestehende Steuerbefreiung für konventionelle Fahrradteile auch für E-Bike-Teile nutzen dürfen. Diese Steuerbefreiungen erteilt die Kommission bereits seit 1997 für Fahrrad-Montagebetriebe.
Unternehmen, die diesen Umweg nicht nutzen können, weil sie ausschließlich E-Bikes montieren, seien deshalb im Nachteil, heißt es seitens der LEVA. Gerade im Zuge der Antidumpingzölle auf Elektrofahrräder aus China, die seit 2018 gelten, haben aber einige Unternehmen ihre Montage nach Europa verlegt. Diese müssen besondere, deutlich komplexere Bewilligungen über die Endnutzung bei den nationalen Zollbehörden beantragen, um die Zusatzsteuer zu umgehen. Oft erhalten sie diese nicht, was laut LEVA daran liegen könnte, dass sie mit den spezifischen Rechtsvorschriften für E-Bikes nur unzureichend vertraut sind. Der Verband berichtet in diesem Kontext von einem Unternehmen, das fast zwei Jahre auf eine Bewilligung wartete, die dann abgelehnt wurde. Das Unternehmen stellte einen neuen Antrag, während dieser bearbeitet wurde, soll eine andere Abteilung des Zolls eine Razzia durchgeführt und das Unternehmen beschuldigt haben, die Antidumpingzölle zu umgehen. Laut Angaben von LEVA habe die Firma aber die ganze Zeit über den erhöhten Steuersatz bezahlt, von dem die Teile ohnehin ausgenommen sein sollten.

Ein Problem hat LEVA in der Zoll-Nomenklatur identifiziert. Es fehle an einer eigenen Import-Klassifizierung für E-Bike-Teile, lediglich für Fahrräder gibt es diese Import-Bezeichnung. Der Verband fordert, dass die verschiedenen Montagebetriebe in der rechtlichen Praxis gleichgestellt werden. Als Übergangslösung schlägt LEVA vor, dass Unternehmen, die den Umweg über die Endnutzungs-Befreiung gehen müssen, die Steuerzahlungen sofort aussetzen sollen dürften, auch wenn der Antrag noch nicht bestätigt worden ist. Bisher sei es nicht einmal üblich, nach bewilligten Anträgen dieser Art, zu Unrecht bezahlte Antidumpingzölle zurückzuerhalten.

25. November 2022 von Sebastian Gengenbach

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