
Fünf weitere Jahre
EU verlängert Strafzölle auf E-Bikes aus China
Verzerrt die Volksrepublik China den globalen Wettbewerb durch Subventionen für exportorientierte Industrien und Betriebe? Die Diskussion darüber hält schon länger an - und fokussierte zuletzt stark den Bereich der PKWs mit Elektroantrieb. Aber auch bei den E-Bikes stellt sich die Frage angesichts der enorm großen Fertigungskapazität chinesischer Unternehmen. Während die European Bicycle Manufacturers Association (EBMA) als Vertretung der europäischen Hersteller für eine Fortsetzung der 2019 eingeführten Strafzölle eintrat, hielt Leva-EU als Vereinigung der Importeure leichter Elektrofahrzeuge vehement dagegen und machte geltend, dass Antidumping-Strafzölle das Preisniveau für E-Bikes erhöhten und somit sozial Benachteiligte von der E-Mobilität ausgeschlossen würden. Zudem seien viele Unternehmen mit der komplexen Bürokratie überfordert, was schon zu einigen Pleiten geführt habe.
Untersuchungen
Im Januar 2024 startete die EU-Kommission auf Ersuchen der EBMA eine Untersuchung dazu, ob die Antidumping-Strafzölle um weitere fünf Jahre verlängert werden sollten. Zentral waren dabei die Fragen, ob China heimische Produzenten wieder oder weiterhin mit Subventionen unter die Arme greifen würde und ob für europäische Produzenten aus dieser Wettbewerbsverzerrung ein Schaden entstehen könnte. Die EU-Kommission lud im Zuge der Ermittlungen auch die Volksrepublik China zu Stellungnahmen ein, aber Peking ging nicht auf diese Offerte ein. Dafür wehrte sich eine ad hoc gebildete Vereinigung von acht europäischen Firmen, die Teile aus China oder Drittländern importieren und E-Bikes aufmontieren, gegen die Verlängerung der Strafzölle. Vergeblich, denn am vergangenen Freitag fällte die EU-Kommission den Entschluss, dass die Antidumping-Strafzölle weiterhin notwendig seien und um fünf Jahre verlängert würden.
Unterschiedliche Sätze
Diesen Entscheid begründet die EU-Kommission damit, dass gerade exportorientierte Industriezweige in China weiter subventioniert würden. Somit würden dort produzierte E-Bikes bei einer Aufhebung der Antidumping-Strafzölle Wettbewerbsvorteile genießen, und dies zum Schaden europäischer Produzenten. Konkret werden auf aus China gefertigte und in die EU importierte Waren die folgenden Tarife erhoben: Für bei der Untersuchung der EU-Kommission nicht kooperative Firmen werden Zölle in der Höhe von 9.9 Prozent bis 70.1 Prozent des Warenwertes fällig. Für kooperative Firmen fallen die Zolltarife mit 3.9 bis 17.2 Prozent deutlich geringer aus. Die Herstellervereinigung EBMA begrüßt den Entscheid der EU-Kommission, der viele KMUs in Europa vor den Folgen eines verzerrten Wettbewerbs schütze.
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