Urteil jetzt rechtskräftig:
Markenstreit um KTM im Fahrradbereich ist beendet
Im Kern der Auseinandersetzung ging es darum, inwieweit die seit 2017 auch im Fahrradbereich tätige Pierer Mobility AG dort die Marke KTM nutzen darf oder eben nicht. Der Hintergrund dieser Frage liegt im Prinzip schon lange zurück, als im Jahr 1991 der Fahrradhersteller KTM aus dem damaligen Mutterunternehmen KTM Motor-Fahrzeugbau herausgelöst wurde und seither als vollkommen eigenständiges Unternehmen und unabhängig von der Motorradproduktion unter gleicher Marke agiert. Damals wurde von beiden Unternehmen eine Lizenzvereinbarung getroffen, welche die künftige Verwendung des Markennamens KTM regelt.
Und genau diese Lizenzvereinbarung stand juristisch auf dem Prüfstand, nachdem die Pierer Mobility AG (ehemals KTM Industries AG) durch eine Beteiligung an der Pexco GmbH im Jahr 2017 auch in der Fahrradbranche Fuß fasste und dabei in der Kommunikation und bei Präsentationen mit dem KTM-Markenzeichen arbeitete. Dagegen ging die KTM Fahrrad GmbH vor. Anfang 2019 entschied bereits das Landesgericht in Wels. Nachdem alle Rechtsmittel ausgeschöpft wurden, ist jetzt die Entscheidung rechtskräftig, wie die KTM Fahrrad GmbH mitteilt.
Im Ergebnis lässt sich das Urteil so zusammenfassen: Der KTM Fahrrad GmbH ist das exklusive, weltweit und ewige Nutzungsrecht der Marke KTM in der Fahrradbranche vorbehalten. Gleichzeitig darf die Pierer Mobility AG im geschäftlichen Verkehr das Zeichen „KTM“ in der Fahrradbranche nicht verwenden. Dies gilt beispielsweise auch zu Zwecken der Kommunikation, Werbung oder öffentlichen Präsentationen. Der Begriff „Fahrradbranche“ umfasse dabei laut mehreren rechtskräftigen Urteilen die Herstellung, die Bewerbung und/oder den Vertrieb von Fahrrädern, einschließlich solcher mit Elektromotoren (inkl. S-Pedelecs), von Fahrradbestand- und Ersatzteilen sowie von Fahrradzubehör und Fahrradbekleidung etc., teilt KTM Fahrrad mit.
Das Urteil ist seit Mai 2020 rechtskräftig.
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