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Die Maskenpflicht fällt in den meisten Bereichen.
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Umfrage im Fahrradhandel

Maskenpflicht im Einzelhandel fällt – was nun?

Ab 3. April fällt die Maskenpflicht in Innenräumen – und damit auch im Einzelhandel. Wir wollen wissen, wie der Fahrradfachhandel mit der neuen Situation umgeht?

Der Handelsverband Bayern bietet für Händler verschiedene Plakatmotive zum Download an, um die jeweilig angewandte Regelung am Eingang zu kommunizieren.

Die Maske ist in vielen Bereichen des Alltags in den vergangenen zwei Jahren zum ständigen Begleiter geworden. Jetzt laufen die meisten Corona-Maßnahmen aus – und auch im Einzelhandel muss dann keine Maske getragen werden.

In diesem Zusammenhang wird im Einzelhandel darüber diskutiert, wie man mit dieser neuen Situation umgehen soll. Soll den Kunden empfohlen werden, eine Maske freiwillig zu tragen? Oder macht man vom Hausrecht Gebrauch und verpflichtet Kunden zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes? Und wie sieht es mit Regeln für die Beschäftigten aus?
Die großen Einzelhandelsketten haben sich mittlerweile klar positioniert. Sie verzichten alle auf die Maskenpflicht und setzen auf Empfehlungen an Kundeninnen und Kunden zum freiwilligen Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Wie reagieren Sie in Ihrem Fahrradgeschäft auf den Wegfall der Maskenpflicht? Wir freuen uns auf Ihre Antwort. Nutzen Sie dafür bitte die Kommentarfunktion.

4. April 2022 von Jürgen Wetzstein
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