Nicht in allen Geschäften:
Maskenpflicht kommt in allen Bundesländern
Es bleibt weiter etwas unübersichtlich, was die Regelungen in Sachen Corona für die Bevölkerung, aber auch für Einzelhandelsunternehmen, anbelangt. Ein Beispiel dafür sind die einzelnen Regelungen der Bundesländer in Bezug auf eine Maskenpflicht. Diese wurde jetzt in allen Bundesländern auf den Weg gebracht. Grundsätzlich reichen offenbar eine einfache Atemschutzmaske bzw. alternativ ein Schal oder Tuch aus, die Nase und Mund bedecken. Aber es gibt Unterschiede in den Bundesländern.
Baden-Württemberg: Die Maske ist verpflichtend in Geschäften und öffentlicher Nahverkehr.
Bayern: Einfache Atemschutzmaske ist verpflichtend beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr. Gilt für Personen ab dem siebten Lebensjahr
Berlin: Maskenpflicht nur im öffentlichen Nahverkehr
Brandenburg: Ankündigung einer Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr.
Bremen: Die Tragepflicht soll im öffentlichen Nahverkehr und in den Geschäften gelten.
Hamburg: Tragepflicht im öffentlichen Nahverkehr, Einzelhandel und auf Wochenmärkten
Hessen: Tragepflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel
Mecklenburg-Vorpommern: Maskenpflicht ab Montag, jedoch nur im öffentlichen Nahverkehr.
Niedersachsen: Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel ab Montag
Nordrhein-Westfalen: Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel
Rheinland-Pfalz und Saarland: Maskenpflicht ab Montag im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel.
Sachsen: Maskenpflicht in Geschäften und Nahverkehr gilt bereits seit diesem Montag
Sachsen-Anhalt: Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel ab Donnerstag
Thüringen: Maskenpflicht ab Freitag im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel
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