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Ministerpräsident Söder vor dem Bayerischen Landtag
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Maskenpflicht und Ladenöffnungen

Bayern erklärt seinen Sonderweg

Das Land Bayern hat seinen Sonderweg weiter spezifiziert und auch die Regelungen für Radhändler verbindlich erläutert. Insbesondere die Maskenpflicht für Kunden ist dabei bemerkenswert.

Während im Rest der Republik für Fahrradhändler heute der Tag 1 nach dem Shut-Down ist, müssen sie in Bayern noch eine Woche ausharren. Dann endet die Quarantäne-Zeit auch für sie. Die Regelungen, die heute von der Landesregierung erklärt wurden, sehen vor, dass bereits ab heute Bau- und Gartencenter ihre Tore öffnen dürfen. Fahrrad- und Autohändler dürfen eine Woche später starten, dann aber unabhängig von ihrer Ladengröße. Eine weitere Woche später ab dem 4. Mai dürfen dann auch Frisöre und Blumenhändler ihre Geschäfte wieder aufnehmen. Schlechte Nachrichten gibt es für Kaufhäuser, Einkaufszentren und auch die Gaststätten, die auch darüber hinaus geschlossen bleiben müssen.

Maskenpflicht für Kunden in Ladengeschäften

Eine Besonderheit für Radhändler wird darin bestehen, dass sie ihre Kundschaft nur dann einlassen dürfen, wenn diese mit einer Maske Mund und Nase bedecken. Diese Regelung gilt ab dem 27.04.2020 generell für alle Ladengeschäfte, die bereits öffnen und auch im öffentlichen Nahverkehr. Es gehe dabei nicht um medizinische Masken, selbst ein einfacher Schal sei ausreichend.

20. April 2020 von Daniel Hrkac
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