China-Strafzölle:
Rudert die EBMA bei Registrierungspflicht wieder zurück?
Darauf weist jedenfalls soeben Annick Roetynk, Managerin des Importeursverbands LEVA-EU, hin. Demnach habe die EBMA ihren Antrag auf eine Registrierungspflicht wieder zurückgenommen und damit den Weg für die Aufhebung dieser Verordnung freigemacht.
Das EBMA-Schreiben kommt kurz nach der dritten Anhörung des Kollektivs der europäischen Importeure von Elektrofahrrädern mit der Kommission. In dieser Anhörung stellten die Importeure eigene Berechnungen der finanziellen Schäden vor, die sich unmittelbar aus dem Verfahren selbst ergeben würden. Nach Schätzungen des Kollektivs beläuft sich dieser Schaden auf durchschnittlich 605.000 EUR pro Unternehmen. Insgesamt geht der Importeurs-Verband von rund 150 betroffenen Unternehmen aus. Ob es zwischen dem Zurückrudern der EBMA und der angekündigten, zu erwartenden Schadenssumme allerdings einen Zusammenhang gibt, sei jedoch unklar, erklärt Roetynk. Gleichwohl würde eine Aufhebung der Registrierungspflicht als große Erleichterung für die Unternehmen gesehen.
Die Registrierungspflicht wurde Anfang Mai von der Europäischen Kommission verordnet und damit die Möglichkeit geschaffen, rückwirkend Zölle für den Zeitraum zwischen dem 4. Mai und dem 19. Juli zu erheben (velobiz.de berichtete) . In diesem Zeitraum hatten noch eine ganze Reihe von Unternehmen Container auf dem Wasser auf dem Weg von China nach Europa.
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