Streit unter ZEG-Genossen
München: Zweirad-Center Stadler flattert einstweilige Verfügung ins Haus
Lucky Bike- Radlbauer GmbH, Betreiberin verschiedener Radlbauer-Filialen in Bayern, unlauteren Wettbewerb vor und hat diesbezüglich vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Laut Pressemitteilung bezog sicher der Antrag auf die Irreführung potentieller Käufer im Zusammenhang mit der Bewerbung von Fahrrädern der Stadler-Hausmarken mit unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers. Die zuständige Handelskammer beim Landgericht München I verbot Stadler München die Werbung mit unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers für ihre Hausmarken „Exte“, „Triumph“ und „Bike Manufaktur“, wenn die Stadler-Gruppe selbst Hersteller oder Alleinvertriebsberechtigter dieser Fahrräder ist. Konkret ging es bei der Werbung mit preisreduzierten Eröffnungsangeboten um die Angabe unverbindlicher Preisempfehlungen des Herstellers (UVP) für Fahrräder von Stadler-Eigenmarken.
Das Gericht bestätigte die Auffassung des Münchner Wettbewerbers Lucky Bike – Radlbauer GmbH, dass der Hinweis auf eine höhere Preisempfehlung eines Herstellers für Räder nicht zulässig ist, die im eigenen Auftrag gefertigt und ausschließlich vom Hersteller selbst vertrieben werden.
Laut Radlbauer hatte man noch am Eröffnungstag des 4000 Quadratmeter großen Stadler-Marktes bei Gericht diese einstweilige Verfügung erwirkt, die ohne mündliche Verhandlung erlassen wurde.
Es handelt sich um eine vorläufige Entscheidung, gegen die noch Rechtsmittel möglich sind. Das vom Gericht erlassene Verbot muss von Stadler München aber seit dem 24.05.2012 beachtet werden. Bei einem Verstoß gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I droht der Münchner Stadler-Gesellschaft ein Ordnungsgeld von bis zu EUR 250.000,00.
Böttner: "Keine unnötigen Preis-Showkämpfe"
„Wir befinden uns in einem grundsätzlich gesunden Markt mit Wachstumspotenzial, in dem die Verbraucher zunehmend Wert auf Qualität, Beratung und Service legen – in dieser Situation darf sich die Branche nicht mit unnötigen Preis-Showkämpfen selbst kaputtmachen“, begründet Dr. Thomas Böttner, Geschäftsführer der Lucky Bike – Radlbauer GmbH, das juristische Vorgehen gegen den Wettbewerbsverstoß in München. „Der Fahrradhandel darf seine Chancen nicht dadurch verspielen, dass er selbst die Geiz- und Billig-Spirale in Gang setzt, wie es zuvor der Elektronik- und der Möbelhandel getan haben – mit dramatischen Folgen nicht nur für den Handel selbst, sondern auch für die Hersteller und deren Zulieferer.“ Mit dem juristischen Vorgehen gegen die Wettbewerbsverstöße von Zweirad-Center Stadler München bei der Preisauszeichnung gehe es nicht um die Verhinderung von Wettbewerb, so der Geschäftsführer von Lucky Bike – Radlbauer weiter. „Aber wenn wir es zulassen, dass Wettbewerber die Regeln bewusst missachten, dann schaden wir nicht nur uns selbst, sondern der ganzen Branche.“
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