Bundesamt ändert Vorschriften
Neue Regelungen für E-Bikes in der Schweiz rollen an
Trotz geschlossener Kritik der Fahrradbranche im Zuge des Vernehmlassungsverfahrens hält der Schweizer Bundesrat an zusätzlichen Vorschriften für E-Bikes fest - und kommunizierte die neu beschlossene Tacho- und Taglichtpflicht kurz vor Jahreswechsel.
Ein viel diskutierter Punkt, eine Ausweitung der Helmtragepflicht für E-Bikes, ist zwar vom Tisch. Jedoch kommen anderen Vorschriften neu hinzu. Ab dem 1. April 2024 müssen neu in den Verkehr gebrachte, „schnelle E-Bikes“ bei denen die Unterstützung erst bei 45 km/h aussetzt, mit einem Tacho ausgerüstet sein. Für bereits verkaufte S-Pedelecs räumt das Bundesamt für Straßen eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2027 ein, um einen Tacho nachzurüsten. Die als Reaktion auf Anfragen von 2rad Schweiz und Velosuisse erfolgte Präzisierung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Straßenfahrzeugen (VTS) durch das Astra hält nun fest, dass diese Tachos weder offiziell geeicht sein müssen noch eine Typengenehmigung benötigen. Aber das angezeigte Tempo sollte nicht um mehr als 10 Prozent plus 4 km/h von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit abweichen.
Tagfahrlicht
Auch zum bereits ab 1. April 2022 für alle E-Bike-Typen obligatorischen Tagfahrlicht hat das Astra eine Präzisierung geliefert: Ausnahmen für Rennvelos oder Mountainbikes mit elektrischem Hilfsantrieb sind nicht vorgesehen - dafür aber auch keine Typengenehmigungspflicht. Abnehmbare LED-Leuchten werden dabei als Tagfahrlicht akzeptiert, sofern ihr Licht bis zu einer Distanz von 100 Metern sichtbar ist. Zudem dürfen solche Leuchten nicht blinken. Wegen der aktuellen Liefersituation wird 2rad Schweiz laut Verbandssekretär Daniel Schärer eine Verschiebung des Termins um ein halbes Jahr beantragen.
Weiterführende Infos zur Licht- und Tachopflicht bei E-Bikes hat der Schweizer Branchenverband Velosuisse soeben auf seiner Website veröffentlicht .
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