Neue Vorschrift
Schweiz setzt bei S-Pedelecs auf Geschwindigkeitsmesser
Mit der fortschreitenden Verbreitung von 30er-Zonen besonders in Schweizer Städten kam die Frage auf, ob die Polizei zu schnell fahrende E-Bikes in solchen Zonen bestrafen darf und soll. Damit dafür eine Handhabe besteht, muss ein Fahrzeug jedoch über einen Tacho verfügen. Bisher war das von Gesetzes wegen aber noch keine verbindliche Vorschrift für E-Bikes. Das ändert sich per 1. April 2024: Alle neu verkauften oder in Betrieb gesetzten E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h müssen ab diesem Termin mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein.
Nachrüstfrist
Eigentlich wollten der Bundesrat und das Bundesamt für Straßen (Astra) diese Tachopflicht bereits per 1. April 2022 einführen, aber gegen diese Pläne wehrten sich die Fahrradverbände 2rad Schweiz und Velosuisse erfolgreich mit dem Verweis auf bereits produzierte, auf Lager stehende E-Bikes und die Vorlaufzeiten in der Branche. Zwei Jahre später tritt die Tachopflicht für neue, schnelle E-Bikes jetzt gleichwohl in Kraft. Bereits vor diesem Termin in Verkehr gebrachte E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h müssen bis zum 1. April 2027 nachgerüstet werden.
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