Reform kommt ab 2013
Neue Rundfunkgebühren bringen Änderungen bei Unternehmen
Denn dann ist die Mitarbeiterzahl in einem Betrieb ausschlaggebend dafür, wie hoch der Beitrag ist, der monatlich zu entrichten ist. Für Kleinbetriebe bis zu vier Mitarbeitern ist beispielsweise ein ermäßigter Satz von ein Drittel des Beitragssatzes. Bei fünf bis 14 Beschäftigen ist ein Rundfunkbeitrag fällig, bei bis zu 49 Beschäftigten zwei Rundfunkbeiträge. Die Staffelung reicht bis zu Betrieben mit über 20.000 Mitarbeitern und 150 Rundfunkbeiträgen.
Der Handelsverband Deutschland hatte sich gestern noch dagegen ausgesprochen, neben den Nutzern auch Betriebe in die Beitragspflicht einzubeziehen und gleichzeitig vor zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen gewarnt. "Es wäre konsequent gewesen, die Unternehmen bzw. Betriebsstätten von der Zahlungspflicht auszunehmen. Denn die Mitarbeiter in den Betrieben entrichten bereits als Bürger einen Rundfunkbeitrag", heißt es vom HDE.
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