Eid abgelegt
Neuer Fahrradsachverständiger: Gläser macht das Dutzend voll
Bevor ein Kandidat den Eid leisten darf und offiziell als Sachverständiger bestellt wird, ist ein intensives Überprüfungsverfahren zu überstehen, in dem die jeweils erforderliche Sachkunde nachgewiesen werden muss. Anschließend wird er einem umfangreichen Pflichtenkatalog unterworfen, betreut und überwacht. Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ nach § 132a StGB gesetzlich geschützt.
André Gläser, der ab kommenden Jahr beim Prüfinstitut velotech.de in Schweinfurt tätig sein wird, war an die Handelskammer Bremen herangetreten, um den Weg zum Fahrradsachverständigen anzutreten.
11. November 2010 von Jürgen Wetzstein
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