2 Minuten Lesedauer
So sieht die Neuregelung für die Fahrradmitnahme in NRW aus
i

Neuregelung

NRW kippt Verbot für Pedelecs und E-Bikes in Bussen und Bahnen

In Nordrhein Westfalen war es bislang nicht erlaubt, E-Bikes und Pedelecs im öffentlichen Nahverkehr zu transportieren. Eine neue und einheitliche Reglung zur Fahrradmitnahme soll das Verbot jetzt aufheben und Klarheit schaffen. Offenbar ist es in der Vergangenheit diesbezüglich immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Fahrgästen gekommen. Die neuen Beförderungsbedingungen treten ab

1. April 2014 in Kraft. Dann können Fahrgäste neben den „klassischen" Fahrrädern ebenfalls elektrobetriebene Fahrräder in Bussen und Bahnen mitnehmen. Ebenso können Fahrgäste zukünftig in den Nahverkehrszügen Fahrräder mitführen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten. Dies umfasst z. B. Tandems. Für Busse gilt diese neue Regelung aus verständlichen Gründen nicht.
Die wesentlichen Änderungen wurden im Rahmen eines „Runden Tisches" unter Federführung des Verkehrsministeriums NRW vorabgestimmt. An dieser Abstimmungsrunde haben neben den Vertretern der Verkehrsunternehmen ebenfalls Vertreter der Fahrrad-, Behinderten- und Fahrgastverbände teilgenommen.

14. März 2014 von Jürgen Wetzstein
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login